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Photovoltaik – Hinweise zum Finanzamt

    Steuerliche Hinweise

    Wer Strom ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Anlage auch beim Finanzamt melden.

    Hierzu muss bei Einspeisestart der Betriebseröffnungsbogen ausgefüllt werden. Mit diesem Bogen wird die gewerbliche Tätigkeit, die mit der Photovoltaik-Anlage dann ausgeführt wird, steuerlich erfasst. Was muss man dabei genau angeben? Photovoltaik-Anlagen Betreiber müssen neben allgemeinen Angaben zu ihrer Person auch eine kurze Beschreibung ihrer ausgeübten Tätigkeit abgeben. Auf dem Betriebseröffnungsbogen ist es allerdings auch möglich, sich als Kleinunternehmer anzumelden. Die Kleinunternehmerregelung ist für Anlagen Betreiber dann möglich, wenn sie im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erwirtschaften und auch im vorangegangenen Jahr kein Umsatz von 17.500 Euro erwirtschaftet wurde. Mit der Kleinunternehmerregelung ist der Anlagen Betreiber nicht dazu verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Der Photovoltaik-Anlagen Betreiber kann aber auch auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten. Allerdings ist er an dieser Entscheidung dann 5 Jahre gebunden. Vom Finanzamt erhält der Anlagen Betreiber eine Steuernummer. Vor der Installation der Photovoltaik-Anlage empfiehlt es sich sich von dem zuständigen Finanzamt eingehend beraten zu lassen. Die steuerliche Beurteilung obliegt im Einzelfall nämlich der örtlichen Finanzbehörde. Bei weiteren steuerlichen Fragen sollten Photovoltaik-Anlagen Betreiber auch nicht den Gang zum Steuerberater scheuen. Zu viele Dinge gilt es hier zu beachten, die am besten vom Steuerberater erklärt werden können. Egal ob Abschreibungen, Steuererklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen, der Steuerberater kann bei diesen Themen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Schließlich weiß nicht jeder Photovoltaik-Anlagen Betreiber genau über die Steuerrechte bescheid, Hilfe ist dann auf alle Fälle nötig. Übrigens, auch im Finanzamt kann man nachfragen. Oftmals gibt es auch zu bestimmten Themen entsprechende Formulare. Ein Blick auf die Internetseite des zuständigen Finanzamtes kann hier vielleicht schon helfen. Als Photovoltaik-Anlagen Betreiber sollte man auf gar keinen Fall Angst haben Fragen zu stellen. Die eigene Anlage soll schließlich auch noch in vielen vielen Jahre Freude bereiten. Informationen über alle Themen sind dann das A und O.